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Einführung CDM und JI
Rechtliche Grundlagen
Stand: März 2010
Rechtliche Grundlagen
Der Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) dienen der Kooperation zwischen Staaten. Diese Kooperation
geschieht jedoch nicht direkt auf der Ebene der Staaten, sondern auf der konkreten Projektebene unter der Beteiligung von
privaten Körperschaften (insbesondere Unternehmen). Häufig werden CDM und JI deswegen unter dem Begriff
"projektbasierte Mechanismen" zusammengefasst. In den offiziellen deutschen Übersetzungen der internationalen
Rechtstexte wird der CDM "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" und JI "gemeinsame Umsetzung"
genannt. Das beiden Mechanismen zugrunde liegende Konzept sieht vor, dass Projektentwickler bei den jeweils zuständigen
Stellen Projekte anmelden, die Emissionen verringern oder aber der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen und in Biomasse
speichern ("Senkenprojekte"). Beispiele für emissionsmindernde Klimaschutzprojekte sind der Bau eines Windparks,
die Verbesserung der Effizienz eines Fernwärmenetzes oder die Installation eines Biomassekraftwerkes. Beispiele für
Senkenprojekte sind Aufforstungen oder Wiederaufforstungen. Nachdem das Projekt einen festgelegten Zyklus durchlaufen hat,
werden dem Projektentwickler entsprechend der Menge der Emissionsminderung bzw. des gespeicherten Kohlenstoffs
Emissionszertifikate ausgestellt. CDM und JI wurden 1997 mit dem
Kyoto-Protokoll geschaffen, das Konzept der gemeinsamen
Durchführung von Klimaschutzprojekten ist als Prinzip aber bereits in der Klimarahmenkonvention von 1992 angelegt. Nach
deren Inkrafttreten einigte man sich auf der ersten Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (Conference of the
Parties, COP) in Entscheidung 5/CP.1 darauf, zunächst eine Pilotphase "gemeinsam umgesetzter Aktivitäten"
(Activities Implemented Jointly, AIJ) zu starten. Hierdurch sollten vor allem Erfahrungen und Wissen im Umgang mit dem neuen
Instrument gewonnen und verbreitet werden. Dies ist insgesamt mit über 150 AIJ-Projekten gelungen, wenn auch regional sehr
unterschiedlich. Emissionszertifikate konnten aus AIJ-Projekten jedoch nicht entstehen. AIJ-Projekte haben keine aktuelle
Bedeutung mehr.
Joint Implementation
JI ist in Artikel 6 des Kyoto-Protokolls niedergelegt. An JI dürfen nur die in Annex B des Kyoto-Protokolls
aufgeführten Staaten, dies sind im Wesentlichen die Industrieländer der OECD und Osteuropas, teilnehmen. JI-Projekte
werden in den internationalen Rechtstexten meistens Artikel-6-Projekte genannt. Für die Durchführung von JI-Projekten
liegen seit Ende 2005 rechtsgültige Beschlüsse vor. Zwar hatte die Konferenz der Vertragsstaaten der
Klimarahmenkonvention (Conference of the Parties, COP) bereits
2001 auf COP 7 in Marrakesch "Richtlinien für die Umsetzung des Artikels 6 des Kyoto-Protokolls" entwickelt
(Guidelines for the implementation of Article 6 of the Kyoto Protocol - Entscheidung 16/CP.7, enthalten in den
Übereinkommen von Marrakesch). Diese waren jedoch nur ein
Entwurf der COP für eine Entscheidung der Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls (Conference of the Parties
serving as Meeting of the Parties to the Kyoto Protocol, COP/MOP). Die Umsetzung von JI konnte erst starten, nachdem das
Kyoto-Protokoll im Februar 2005 in Kraft getreten und die Entscheidung formell von der COP/MOP verabschiedet worden war. Dies
geschah auf der ersten Sitzung der COP/MOP im Dezember 2005 in Montreal (
Entscheidung 9/CMP.1).
Die Entscheidung sieht zwei „Tracks“ für JI vor: Track 1, bei dem die Abwicklung der Projekte weitgehend den
beteiligten Staaten überlassen ist, und Track 2, der von dem von COP/MOP 1 eingerichteten
JI-Aufsichtsausschuss (JI Supervisory Committee, JISC) überwacht wird (
Entscheidung 10/CMP.1). Das Genehmigungsverfahren
startete offiziell am 26. Oktober 2006. Das JISC entwickelte im Laufe der Folgejahre weitere Leitlinien. Die Festlegungen
durch das JISC wurden jeweils von den Kyoto-Vertragsstaatenkonferenzen bestätigt. Die Details zur Umsetzung von Projekten
unter Track 1 und Track 2 werden unter
Durchführung
von JI-Projekten erläutert.
Der Clean Development Mechanism
Der CDM beruht auf Art. 12 des Kyoto-Protokolls. Laut Art. 12.2 Kyoto-Protokoll hat er zwei gleichberechtigte Zielsetzungen: Er
soll die Investorländer bei der Erreichung ihrer Kyoto-Emissionsziele und gleichzeitig die Gastländer der Projekte
bei ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Gastländer von CDM-Projekten sind die Länder, die nicht in
Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind. Dies sind die Länder, die im Allgemeinen mit dem Begriff
"Entwicklungsländer" bezeichnet werden. Die Investorländer sind die so genannten
Industrieländer.
In den
Übereinkommen von Marrakesch sind
genaue Modalitäten und Verfahren für die Durchführung von CDM-Projekten festgelegt, die sicherstellen sollen,
dass sie einen echten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes sowie zur Bekämpfung des Klimawandels liefern.
Im Gegensatz zu den Regelungen für JI wurden die Regelungen für den CDM provisorisch bereits in 2001 durch die COP in
Marrakesch in Kraft gesetzt (der so genannte prompt start). In den folgenden Jahren erließ die COP jeweils weitere
Richtlinien für die Umsetzung des CDM sowie die gesonderten Modalitäten und Verfahren für Aufforstungs- und
Wiederaufforstungsprojekte. Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bestätigte die COP/MOP alle provisorisch von der
COP über den CDM getroffenen Entscheidungen und erließ weitere Richtlinien (
Entscheidungen 3-8/CMP.1 ). Für das Ausformulieren
der Detailregelungen sowie die Überwachung der CDM-Projekte ist der
CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board, EB).
Weitere Informationen
Justitia. Foto: southernfried, www.morguefile.com

