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Stand: Februar 2010
Studie entwickelt Qualitätsstandards für CDM post 2012
Im Rahmen seiner CDM/JI-Initiative hat das Bundesumweltministerium Qualitätskriterien für einen reformierten CDM
untersuchen lassen. Hintergrund für das Forschungsvorhaben war die gegenwärtige Kritik an der fehlenden
Zusätzlichkeit von Projekten. Auch stellen viele Beobachter die Frage, ob die Projektaktivitäten tatsächlich die
nachhaltige Entwicklung in den Gastländern befördern, wie es im Kyoto-Protokoll vorgesehen ist. In der Diskussion
sind beispielsweise Ansätze wie die Verwendung von Positiv-/ Negativlisten oder Abschläge auf CER aus Projekten, die
als weniger nachhaltig angesehen werden. Aus dem Europäischen Parlament kam der sehr weitgehende Vorschlag, nur noch
Premium-Zertifikate aus Gold-Standard-Projekten im EU-Emissionshandel anzuerkennen. Wesentliche Zielsetzung des
Forschungsvorhabens war es daher zu analysieren, ob die Anforderungen des Gold Standard praxistauglich sind, d.h. ob diese
tatsächlich zu qualitativ höherwertigen Projekten führen.
Empfehlungen zur Reform des CDM
Das BMU hat das Wuppertal Institut mit der Durchführung dieses Forschungsvorhabens beauftragt, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Die WissenschaftlerInnen empfehlen, zusätzliche verpflichtende Genehmigungsanforderungen in das CDM-Regelwerk aufzunehmen. Diese sollen Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung sicherstellen und die ökologische Integrität des Mechanismus stärken. Die Zusatzanforderungen umfassen unter anderem eine erweiterte Prüfung der ökologischen und sozioökonomischen Folgewirkungen der Projektaktivität. So soll beispielsweise die Luft- und Wasserqualität, Folgen für die Biodiversität als auch die Bewahrung des kulturellen Erbes am Projektstandort berücksichtigt werden.Darüber hinaus schlagen die AutorInnen vor, eine deutlich erweiterete Bürgerbeteiligung vorzuschreiben. Ein Monitoringplan soll helfen, diese Zusatzanforderungen zu dokumentieren; dessen Einhaltung wird von der Designated Operational Entity (DOE) verbindlich geprüft. Ferner soll die Klimawirkung der Projekte durch verstärkte Prüfung der Zusätzlichkeit sichergestellt werden, unter anderen durch standardisierte Baselines oder eine robustere Finanzanalyse.

